Sicher ist sicher
Richtige Verpackung für den sicheren Versand
Verpackungsrichtlinien
für den sicheren Versand Ihrer Ware
Eine richtige Verpackung für den sicheren Versand ist entscheidend, um Transportschäden zu vermeiden und Ihre Sendung zuverlässig ans Ziel zu bringen. Ob Karton, Palette oder Sonderverpackung – nur wenn Waren fachgerecht verpackt sind, können sie unversehrt und termingerecht transportiert werden.
Auf dieser Seite finden Sie klare Verpackungsvorgaben für Transporte, die über unsere Plattform simple transport abgewickelt werden.
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Durch die Beachtung unserer Verpackungsrichtlinien für den Versand stellen Sie sicher, dass Ihre Ware optimal geschützt ist – und vermeiden unnötige Reklamationen oder Verzögerungen im Ablauf.
1. Zweck der Verpackungssrichtlinie
Diese Verpackungsrichtlinie legt verbindliche Verpackungsvorgaben für Transporte fest, die über die Online-Plattform simple transport abgewickelt werden. Ziel ist es, die richtige Verpackung für den sicheren Versand Ihrer Ware sicherzustellen. Eine sachgerechte Verpackung hilft, Transportschäden zu vermeiden und eine reibungslose Zustellung zu gewährleisten.
Die Verantwortung für eine geeignete, transportsichere Verpackung liegt grundsätzlich beim Absender. Nur durch die Einhaltung dieser Verpackungshinweise für Transport & Logistik kann ein sicherer und effizienter Ablauf gewährleistet werden.
Persönliche Unterstützung
Falls Sie sich unsicher sind, welches Verpackungsmaterial geeignet ist oder wie Sie Ihre Ware optimal schützen, kontaktieren Sie bitte unser Serviceteam.
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Wir helfen Ihnen gerne mit konkreten Tipps oder Beispielen weiter.
Wichtig: Die Verantwortung für die Verpackung liegt grundsätzlich beim Absender. Mit der richtigen Verpackung sorgen Sie nicht nur für einen sicheren Transport, sondern vermeiden auch mögliche Schäden und Zusatzkosten.
2. Grundsätze der Transportverpackung
Für einen sicheren Versand im Rahmen des Sammelgutverkehrs ist eine transportsichere Verpackung unerlässlich. Ihre Ware mehrfach umgeladen und gemeinsam mit anderen Sendungen befördert – eine hohe Belastbarkeit der Verpackung ist daher zwingend erforderlich.
Beachten Sie folgende Verpackungsvorgaben für Transporte:
➡️ Die Verpackung muss die Ware zuverlässig schützen – vor mechanischen Einwirkungen, Feuchtigkeit, Witterungseinflüssen und Verschmutzung.
➡️ Jedes Packstück muss stapelbar, formstabil und in sich standfest sein – nur so ist eine sichere Handhabung und Lagerung gewährleistet.
➡️ Verwenden Sie ausschließlich belastbare Verpackungsmaterialien, die den Transportbedingungen standhalten.
➡️ Verkaufs- oder Einzelhandelsverpackungen reichen in der Regel nicht aus, da sie nicht für den professionellen Versand im Logistikprozess ausgelegt sind.
Durch die Einhaltung dieser Verpackungshinweise für Transport & Logistik minimieren Sie das Risiko von Transportschäden und tragen zu einem reibungslosen Ablauf bei.

Abwicklung Sammelgutverkehr: Drei Umladestellen
Was ist Sammelgutverkehr?
Der Sammelgutverkehr bezeichnet eine Form des Gütertransports, bei der mehrere einzelne Sendungen unterschiedlicher Absender gebündelt und gemeinsam befördert werden. Jede Sendung ist dabei eigenständig verpackt und wird während des Transports mehrfach umgeschlagen, also verladen, zwischengelagert und umverteilt.
Diese Transportart erfordert besonders transportsichere Verpackung, da die Waren mehrfach bewegt und mit anderen Gütern kombiniert werden.
Abmessungen Europalette
Die Europalette ist eine genormte, tauschfähige Holzpalette mit den Maßen 1200 × 800 mm, die im Sammelgutverkehr als stabile und stapelbare Ladeeinheit eingesetzt wird.
Achtung: Bei Transporten über simple transport werden Europaletten nicht getauscht.
Woher bekomme ich eine geeignete Transportverpackung?
Sie benötigen Unterstützung bei der Beschaffung einer geeigneten Transportverpackung? Melden Sie sich gerne bei uns – wir helfen Ihnen weiter.
3. Zulässige Verpackungsarten
Im Sammelgutverkehr ist die Auswahl der richtigen Verpackung entscheidend für einen sicheren und schadensfreien Transport. Nur geeignete Verpackungsarten garantieren eine ausreichende Stabilität und Schutzwirkung während des gesamten Versandprozesses.
Folgende Verpackungsarten erfüllen die Anforderungen an Transportverpackungen:
➡️ Europaletten, Industriepaletten oder stabile Einwegpaletten – nur in einwandfreiem Zustand.
➡️ Gitterboxen oder Metallkonstruktionen – ideal bei sperrigen oder schweren Gütern, die besondere Stabilität erfordern.
➡️ Stabile Holzkisten – besonders geeignet für empfindliche oder hochwertige Waren, die einen erhöhten Schutz benötigen.
➡️ Kartonverpackungen – nur zulässig in Kombination mit einer tragfähigen Palette und geeigneter zusätzlicher Sicherung.
➡️ Verpackungshilfen wie Stretchfolie, Umreifungsbänder, Kantenschutzprofile und Antirutschmatten, sorgen für die nötige Stabilisierung
4. Verbotene Waren oder Verpackungsformen
Vom Transport ausgeschlossen sind alle Verpackungsformen, die den Anforderungen an Transportsicherheit, Stapelbarkeit und Umschlagfähigkeit nicht entsprechen. Dazu zählen
❌ überstehende oder überhängende Ladung, etwa wenn Ware seitlich über die Palette hinausragt
❌ instabile oder beschädigte Paletten mit gebrochenen Brettern oder defekten Kufen
❌ nicht unterfahrbare Ladeeinheiten bei einem Gewicht über 30 kg, z. B. Verpackungen ohne Palettenbasis oder Gabelstapler-Zugang
❌ Verpackungen ohne Kennzeichnung, wie fehlende Adressetiketten oder unklare Absender- bzw. Zielangaben
Darüber hinaus sind folgende Güter grundsätzlich vom Transport ausgeschlossen:
❌ illegale Waren gemäß nationalem oder internationalem Recht
❌ Güter mit unmittelbarer Gefährdung für Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum
❌ verderbliche oder temperaturgeführte Waren
❌ Schusswaffen, Munition und sonstige Waffen
❌ E-Zigaretten, Spirituosen und Tabakwaren
❌ elektronische Geräte oder Bauteile mit einem Gesamtwert von über 100.000 € je Sendung
❌ lebende Tiere
❌ Pflanzen
❌ Kunstgegenstände, Antiquitäten oder besonders hochwertige Güter
❌ Kraftfahrzeuge, Umzugsgüter sowie geborgene oder abgeschleppte Waren
❌ Diebstahlgefährdete Güter, wie Valoren (z. B. Schmuck, Edelmetalle, hochwertige Unterhaltungselektronik)
❌ Gebrauchte Waren ohne dokumentierten Zustand, z. B. ohne Nachweis über Vorschäden oder Gebrauchsspuren
Was sind illegale Waren?
Hier finden Sie die offiziellen Verbote und Beschränkungen.
Was ist eine Ladeeinheit?
Eine Ladeeinheit ist eine zusammengefasste, transportfähige Einheit aus Ware und Verpackung, die sich als Ganzes bewegen, lagern und befördern lässt – meist auf einer Palette oder in einem Behälter. Ziel ist es, mehrere Einzelstücke zu einer stabilen und handhabbaren Transporteinheit zu bündeln, um den Umschlag, die Lagerung und den Versand effizient und sicher zu gestalten.
Kurz gesagt:
Eine Ladeeinheit = Ware + Verpackung + ggf. Palette oder Behälter – fixiert zu einer transportfertigen Einheit.
Wie dokumentiere ich den Zustand gebrauchter Waren?
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Fotodokumentation vor dem Versand
Erstelle aussagekräftige Fotos aus mehreren Perspektiven, die alle relevanten Bereiche der Ware zeigen – insbesondere vorhandene Gebrauchsspuren, Kratzer, Dellen, Verfärbungen o. Ä. Datum und ggf. ein Maßstab (z. B. Lineal) sollten erkennbar sein. -
Schriftliche Zustandsbeschreibung
Dokumentiere alle erkennbaren Merkmale schriftlich: z. B. „Gebrauchsspuren an der Oberfläche“, „kleine Delle hinten rechts“, „funktionstüchtig, aber vergilbtes Gehäuse“. Diese Beschreibung sollte klar, sachlich und vollständig sein. -
Erfassung in einem Übergabeprotokoll oder Lieferschein
Vermerke den dokumentierten Zustand auf dem Lieferschein oder einem separaten Übergabeprotokoll. Lass dieses möglichst vom Absender (und bei Abholung auch vom Fahrer) gegenzeichnen. -
Seriennummern / Identifikationsmerkmale erfassen
Bei technischen Geräten, Maschinen oder wertvollen Einzelstücken sollten Seriennummern, Modellbezeichnungen oder individuelle Merkmale mit angegeben werden. -
Digitale Sicherung der Unterlagen
Speichere alle Fotos, Dokumente und Protokolle digital ab – mit Datum, Sendungsnummer und Bezug zur konkreten Lieferung. So haben Sie bei eventuellen Schadensfällen einen klaren Nachweis.
5. Besondere Hinweise für bestimmte Warengruppen
Einige Warengruppen erfordern spezielle Verpackungslösungen, um die Anforderungen an einen sicheren Transport im Sammelgutverkehr zu erfüllen:
➡️ Handbunde, also Sendungen mit einem Einzelgewicht von bis zu 30 Kilogramm, müssen nicht zwingend auf einer unterfahrbaren Ladeeinheit bereitgestellt werden.
➡️ Unverbundene Einzelverpackungen, beispielsweise lose Kartons auf einer Palette, gelten als einzelne Packstücke. Für den Transport ist es erforderlich, jedes dieser Packstücke mit einem eigenen Versandlabel zu versehen und separat in der Transportanmeldung zu erfassen. In dieser Form können maximal zehn Packstücke pro Sendung angenommen werden.
➡️ Langgut ab einer Länge von über 2,40 m – etwa Rohre, Fahnenmasten oder Leisten – muss so verpackt werden, dass ein Durchbiegen, Verrutschen oder Herausfallen während des Transports ausgeschlossen ist. Dies erfolgt in der Regel durch eine stabile Holzkiste oder ein speziell angefertigtes Gestell, das die Ware formschlüssig fixiert. Die Verpackung muss gegen seitliche Bewegungen, Schläge und Vibrationen schützen. Eine gleichmäßige Lastverteilung sowie Polsterung an Kontaktstellen verhindern zusätzliche Beschädigungen durch Reibung oder Druck.
➡️ Rollbare Güter wie Maschinen oder Roller müssen so gesichert werden, dass eine unbeabsichtigte Bewegung ausgeschlossen ist. Die Räder sind dafür außer Funktion zu setzen, etwa durch das Unterlegen von Holzbalken, Keilen oder vergleichbaren Sicherungshilfen.
➡️ Stoßempfindliche oder empfindliche Waren wie Glas, Elektronik oder medizinische Geräte sind mit einer stoßsicheren, gepolsterten Innenverpackung zu versehen.
➡️ Waren mit Flüssigkeitsinhalt wie Motoren, Pumpen oder Aggregate sind so zu verpacken, dass während Transport und Umschlag kein Austritt von Flüssigkeit erfolgen kann. Alle Flüssigkeiten müssen vor Übergabe vollständig entleert, sicher abgedichtet oder austretende Rückstände ordnungsgemäß aufgefangen werden. Es darf sich nicht um Gefahrgut nach geltenden Gefahrgutklassen handeln.
Was fällt unter Gefahrgut?
Von Gefahrgut spricht man, wenn von bestimmten Stoffen oder Gegenständen während des Transports Gefahren für Gesundheit, Umwelt, Sicherheit oder Eigentum ausgehen können. Gefährliche Güter werden in festgelegte Gefahrgutklassen eingeteilt, sodass auf einen Blick erkennbar ist, ob ein Stoff beispielsweise entzündlich, giftig, ätzend oder ansteckungsgefährlich ist.
Hier geht es zur Übersicht.
Kann ich meinen Traktor transportieren lassen?
Solange ihr Traktor auf eine Palette gestellt werden kann, können Sie ihn über simple transport beauftragen.
Für größere Traktoren und Fahrzeuge finden Sie hier einen Echtzeit-Preiskalkulator. Die Transportabwicklung findet über die Rüdinger Spedition GmbH statt.
6. Kennzeichnung und Etikettierung
Wie kann ich mein Adressetikett wetterfest machen?
Damit das Adressetikett bei jedem Wetter gut lesbar bleibt, empfehlen wir den Druck auf Etikettenpapier. Alternativ können Sie auch
💡 Das Adressetikett mit Klebeband überkleben und so vor Nässe schützen.
💡 Das Adressetikett in eine Klarsichtfolie packen und in dieser an der Ware befestigen.
Wo ist die Stirnseite bei meinem Packstück?
Die Stirnseite ist:
➡️ die kürzere Seite einer rechteckigen Verpackungseinheit (z. B. Karton, Palette),
➡️ auf der in der Regel das Adressetikett, der Barcode oder Hinweissymbole (z. B. „Oben“, „Zerbrechlich“) angebracht werden.
➡️ die Seite, die dem Betrachter zugewandt ist, wenn das Packstück transportgerecht auf der Ladefläche oder im Regal steht.
7. Stapelbarkeit und Umschlagfähigkeit
Sammelgutsendungen werden auf Ladeeinheiten gebündelt, mehrfach umgeschlagen und häufig gestapelt. Daher müssen alle Packstücke
➡️eine ausreichende Stabilität aufweisen
➡️ Überstehende Teile sowie Lastschwerpunkte, die sich außerhalb der Grundfläche oder in großer Höhe befinden, sind zu vermeiden, da sie die Standfestigkeit und Stapelbarkeit der Sendung erheblich beeinträchtigen
➡️ Jede Ladeeinheit mit einem Gewicht über 30 kg muss grundsätzlich mit Hubwagen oder Gabelstapler unterfahrbar sein, um einen sicheren und effizienten Umschlag zu gewährleisten
Was ist eine Ladeeinheit?
Eine Ladeeinheit ist eine zusammengefasste Transporteinheit, bestehend aus einer oder mehreren Einzelverpackungen – etwa Kartons, Säcken oder Kisten –, die zu einem einheitlich handhabbaren Gebilde für Transport, Umschlag und Lagerung zusammengefasst wurde.
Beispiel: Mehrere Kartons sind auf einer Palette zusammengepackt und mit Umreifungsbänder oder Stretchfolie fest mit der Palette verbunden.
8. Sicherung der Ladung auf der Palette
Die Ware muss auf der Palette gegen Verrutschen und Umkippen gesichert werden:
➡️ Palettierte Sendungen sind transportsicher mit der Palette zu verbinden, sodass ein Kippen, Verrutschen oder Herunterfallen während des Transports ausgeschlossen ist. Die Sicherung hat mithilfe geeigneter Verpackungshilfen zu erfolgen. Dazu zählen insbesondere:
👉 Spann- oder Umreifungsbänder
👉 Stretch- oder Schrumpffolie (in Kombination mit weiterer Fixierung)
👉 Antirutschwinkel oder Kantenschoner mit Spanngurten
👉 Holz- oder Metallleisten zur Fixierung schwerer Gegenstände
➡️ Empfindliche Kanten und Ecken sind zusätzlich mit Kantenschutzprofilen zu schützen.
➡️ Es dürfen ausschließlich intakte, tragfähige Paletten verwendet werden; beschädigte oder instabile Paletten sind von der Verladung ausgeschlossen. Ein Palettentausch findet nicht statt.
➡️ Die Ware sollte rundum etwa 1 cm kleiner als die Grundfläche der Palette sein, um Beschädigungen bei Umschlag oder Anstoß an Kanten zu vermeiden. Gleichzeitig muss die Ware gut mit der Palette verbunden sein, ohne zu verrutschen.
9. Haftung und Versicherung
Die Haftung der Spedition entfällt bei Schäden, die auf eine unzureichende Verpackung zurückzuführen sind.
➡️ Schäden durch mangelhafte Verpackung werden weder ersetzt noch erstattet
➡️ Für hochwertige oder empfindliche Güter wird der Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung ausdrücklich empfohlen
➡️ Weitere Details zu Haftung und Vertragsbedingungen finden Sie in den AGB sowie in den gesonderten Versicherungsbedingungen
Hilfe bei der Transportversicherung?
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Transportversicherung.
Was ist die Maximalhaftung?
Die Haftung des Auftragnehmers für sonstige Vermögensschäden ist begrenzt auf das Dreifache des Wertes, der bei Verlust zu begleichen wäre, beträgt jedoch höchstens 125.000,00€ je Schadensfall.
Weitere Details zur Haftung finden Sie in den AGB unter Punkt 14.
10. Verpackungsbeispiele
Roller (motorisiert)
❌ FALSCH: Der Roller wird ohne jegliche Sicherung und ohne Palette lose übergeben.
✅ RICHTIG: Der Roller ist vollständig mit Karton und stoßdämpfendem Kunststoffmaterial verpackt. Er steht auf einer stabilen Palette und ist mit dieser fest verbunden (beispielsweise mit Spanngurten oder Umreifungsband).
Langgut (z.B. Eisenstangen)
❌ FALSCH: Die Stange wird unverpackt und lose versendet – ohne jegliche Fixierung oder Schutz.
✅ RICHTIG: Die Stange befindet sich in einer stabilen Verpackungsröhre oder einem Gestell. Sie ist so gesichert, dass sie nicht verrutschen kann und gegen Stöße geschützt ist.
Motorteile
❌ FALSCH: Der Motor ist noch mit Öl verschmutzt und liegt lose in einer instabilen Holzkiste. Die Kiste weicht durch das Öl auf und droht auseinanderzufallen.
✅ RICHTIG: Der Motor wurde vor dem Versand fachgerecht gereinigt, sodass keine Flüssigkeiten austreten können. Er ist in einer passenden Transportkiste verpackt und mit Umreifungsbändern auf einer stabilen Palette befestigt.